Wolfgang Eichelbeck – ascent AG

Entschädigungen im Dieselskandal – bei Volkswagen nur noch kurze Zeit möglich

Diesel-Skandal? Geld zurückfordern mit der ascent AG!

Der Skandal um die manipulierte Abgassoftware in Dieselfahrzeugen hat hohe Wellen geschlagen. Bei aller öffentlichen Empörung liegt es aber weiterhin bei den Fahrzeugbesitzern selbst, ihre Rechte geltend zu machen. Für einen Teil der Forderungen kann es dabei bald schon zu spät sein. VW-Kunden sollten sich deshalb beeilen und Ihren Fall noch vor dem Fristende am 31.12.2017 rechtlich prüfen lassen. Die ascent AG bietet in Zusammenarbeit mit ihrem Partner Verbraucherhilfe 24 (V24) die Möglichkeit, Kaufvertrag und Fahrzeugschein in Kopie oder als Scan elektronisch einzusenden und eine schnelle Bewertung der juristischen Chancen zu erhalten.

Der Rechts-Check wird dabei von erfahrenen Sachverständigen vorgenommen und ist für Sie kostenlos. Kontaktieren Sie uns dafür gern über unsere Website.

Warum Sie keine weiteren VW-Updates abwarten sollten

Zwar kündigt der VW-Konzern immer wieder an, neue, verbesserte Updates für seine Dieselfahrzeuge bereitzustellen, bisher hat die Überarbeitung der Software aber noch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt. So klagen Besitzer der betroffenen Modelle, die ein Update haben vornehmen lassen, immer wieder über neue Mängel.

Bei vielen hat sich der Treibstoffverbrauch erhöht, zusätzlich treten immer wieder schnellere Verschleißerscheinungen, beispielsweise des Motors, auf. Ohnehin bleibt bei Experten umstritten, ob ein Software-Update ohne Nachrüstung der Hardware überhaupt sinnvoll ist.

Die Zeit läuft indessen für den VW-Konzern: Während dort noch nach besseren Lösungen gesucht wird, verfallen für Sie Anspruchsfristen. Sind diese abgelaufen, können Sie nur noch auf die Kulanz des Händlers oder des Herstellers hoffen, ein Anrecht auf Entschädigung haben Sie allerdings nicht mehr. Sie wissen also weder, ob, noch wann das Unternehmen hier eine adäquate technische Problembehebung zur Verfügung stellt.

Unterdessen ist auch ein Fahrverbot für Dieselautos, die nun auch nachweislich Abgasgrenzwerte überschreiten, weiterhin im Gespräch. Im schlechtesten Fall können Sie Ihr Fahrzeug also in vielen Innenstädten gar nicht mehr oder nur nach kostenintensiven Nachrüstungen benutzen.

Ihr Auto hat an Wert verloren

Ganz abgesehen davon entsteht für Ihren Wagen ein Wertverlust. So werden Sie beispielsweise auf Probleme bei einem Wiederverkauf Ihres Diesels stoßen, denn Sie besitzen nun ein mangelbehaftetes Fahrzeug. Selbst wenn nach einem Update keine der genannten Einschränkungen auftritt, werden Käufer vorsichtig sein. Dieser Wertverlust lässt sich nicht einfach durch ein Update reparieren. Neben dem Anspruch auf Nachbesserung können Sie also auch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen. Kann dieser durchgesetzt werden, wird Ihnen der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugesprochen. Befinden Sie sich innerhalb der Gewährleistungsfrist, haben Sie sogar an Anspruch auf ein mangelfreies Austauschfahrzeug.

Einfach, schnell, professionell: Ansprüche prüfen mit ascent

Lassen Sie also keine weitere wertvolle Zeit verstreichen und nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihr Recht einzufordern. Da jeder Fall über andere Voraussetzungen verfügt, müssen Sie Ihr Anliegen individuell prüfen lassen. Nur so erfahren Sie, was Sie tatsächlich einfordern können. Die ascent AG bietet Ihnen die Möglichkeit, dabei auf die Expertise von erfahrenen Anwälten zurückgreifen zu können. In wenige Schritten können Sie unserem Partner im Bereich Recht alle notwendigen Informationen komplett digital zukommen lassen. Der Aufwand für Sie ist minimal und die Überprüfung kostenfrei und unverbindlich. Setzen Sie sich am besten heute noch mit uns in Kontakt.